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Das neue Gesetz zum Bürgergeld

Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld.
Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bestimmt haben Sie schon gehört, dass das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld im nächsten Jahr von dem neuen Bürgergeld ersetzt werden.

Das neue Gesetz wird in zwei Schritten eingeführt.

Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023:

  • Vieles wird sich für Sie verbessern. Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
    – Alleinstehende Erwachsene 502,- €
    – Volljährige Partner:innen 451,- €
    – Kinder (14-17 Jahre) 420,- €
    – Kinder (6-13 Jahre) 348,- €
    – Kinder bis fünf Jahre 318,- €

WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.

  • Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen.
  • Seit der Corona-Pandemie haben wir „kein Geld gesperrt“, wenn Sie ohne wichtigen Grund z. B. nicht zu einer Einladung ins Jobcenter gekommen sind (sogenanntes „Sanktionsmoratorium“). Ab Januar werden wir solche Fälle wieder prüfen. Beim ersten Meldeversäumnis liegt die Leistungsminderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen erfolgt die Minderung gestaffelt: Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, beim zweiten Verstoß 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.

Und das ändert sich für Sie zum 1. Juli 2023:

Ab dem 1. Juli 2023 können wir Sie noch besser unterstützen und individueller fördern, denn ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt bei den Themen Weiterbildung und Qualifizierung:

  • Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Der Plan enthält in verständlicher Sprache die Vereinbarungen, die Ihnen helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Schulung teilzunehmen.
  • Ziel des neuen Gesetzes ist es, Ihnen individuelle Weiterbildungen zu ermöglichen, damit Sie wirklich langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können. So werden etwa Kurse zum Thema Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen, Mathematik und Deutsch, auch als Vorbereitung für eine Umschulung) viel leichter zugänglich, die Sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.
  • Sie erhalten mehr Zeit, um eine geförderte Berufsausbildung zu machen. Statt früher nur zwei Jahre, werden Sie bis zu drei Jahre lang eine Förderung vom Jobcenter erhalten können.
  • Um Sie zu unterstützen, wird es individuelle Coachings geben. Dabei können wir noch besser auf das eingehen, was Ihnen wirklich hilft.
  • Und das Ganze lohnt sich auch finanziell: Sie erhalten einen Bürgergeldbonus von 75,- € pro Monat, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat, die aber für eine nachhaltige Integration besonders wichtig ist, z. B. weil sie berufliches Wissen vermittelt oder eine Berufsausbildung unterstützt.
  • Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150,- € monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie von 1.000,- €, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500,- €.

Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürgergeld bekommen, haben Sie höhere Freibeträge und somit in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen:
Ein Teil Ihres Einkommens aus Arbeit wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet:

  • Wenn Sie mehr als 100,- € und weniger als 520,- € im Monat verdienen, dürfen Sie 20% Ihres Verdienstes behalten.
  • Vom Einkommen, welches höher ist als 520,- € und weniger als 1.000,- € beträgt, dürfen Sie 30% behalten.
  • Wenn Sie mehr als 1.000,- und weniger als 1.200 € verdienen, dürfen Sie 10% ihres gesamten Einkommens behalten.

Damit lohnt es sich für Sie in Zukunft noch mehr, eine Arbeit aufzunehmen bzw. diese weiter auszuüben!

Auch für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Studierende gibt es zusätzliche Verbesserungen:

  • Wenn Schülerinnen und Schüler bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren in den Sommerferien jobben, dürfen Sie das selbstverdiente Geld vollständig behalten. Es wird nicht auf das Einkommen der Familie angerechnet. So können sie frühzeitig selbst erleben, dass sich Leistung auch lohnt.
  • Bei Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr die entweder eine Ausbildung machen, die durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld gefördert werden kann, oder die außerhalb der Ferienzeit arbeiten, werden 520,- € des Einkommens nicht angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jobcenter Mönchengladbach

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