Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Wohnen zur Miete

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können wir die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe übernehmen.
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Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie in unserem Infoblatt unten.

Wir achten darauf, daß die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen.


Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, können wir Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise können, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
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Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein.

Es besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter Mönchengladbach die folgenden Kosten übernimmt:

  • Die Grundsteuer
  • Die Wohngebäudeversicherung
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.


Downloads und Infos

( PDF 47.4 KB )

Mietbescheinigung
Formular Mietbescheinigung Jobcenter Mönchengladbach

( PDF 57.64 KB )

Umzug Merkblatt

( PDF 110.52 KB )

Hinweisblatt für Vermieter

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
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