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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten vor
Benachteiligungen aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu schützen.
Die aktuelle Fassung finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

Beschwerderecht bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Beschäftigte dürfen sich beschweren, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem
Beschäftigungsverhältnis wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals benachteiligt werden.
Dies gilt für Handlungen des Arbeitgebers, von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen oder
Dritten.

Unterstützung durch das Jobcenter Mönchengladbach

Sollten Sie von einer Benachteiligung betroffen sein oder Fragen zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz haben, können Sie sich an das Jobcenter Mönchengladbach wenden.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihr Anliegen mitzuteilen.
Nach Eingang Ihrer Nachricht setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und stimmen das weitere
Vorgehen ab.

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