Betriebliches Praktikum / Probearbeit Wenn Sie vor Einstellung einer Person eine betriebliche Erprobung / ein Praktikum durchführen wollen.
Eingliederungszuschuss Wenn Sie eine Person einstellen,
deren Einarbeitung über das normale Maß hinaus geht.
Förderung von Langzeitarbeitslosen Wenn Sie einer Person, die längere Zeit arbeitslos war eine Chance geben möchten (Teilhabechancengesetz: §16i oder §16e SGB II).
Förderung behinderter Menschen am Arbeitsleben Wenn Sie eine Person mit einem Grad der Behinderung ab 50 oder eine sonstige behinderte Person einstellen.
Wichtig:
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie etwas unternehmen (Vertrag unterzeichnen, o.ä.).