
Arbeitgeber können besondere Förderleistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Person mit einem Grad der Behinderung ab 50 oder eine sonstige behinderte Person einstellen.
Rehabilitation und Schwerbehinderte
Wir haben ein spezielles Vermittlungsteam für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sowie für sonstige behinderte Menschen und Rehabilitanden.
Wir können folgende Förderleistungen der Arbeitsvermittlung anbieten:
- alle Leistungen der Arbeitsvermittlung für Bewerber aus dem gesamten Stadtgebiet
- besondere Förderleistungen für behinderte Menschen:
- Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen
- Eingliederungszuschüsse für Rehabilitanden unter Berücksichtigung des Vorrangs zuständiger Rehabilitationsträger
- Möglichkeit der Probebeschäftigung für behinderte Menschen
Arbeitgeberservice
Der Arbeitgeberservice kann Sie gezielt unterstützen und beraten, wenn Sie eine Arbeitsstelle in Ihrem Unternehmen mit einem Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sowie einem sonstig behinderten Menschen und Rehabilitanden besetzen wollen.
Wichtig:
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie etwas unternehmen (Vertrag unterzeichnen, o.ä.).