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Über das Jobcenter

Über das Jobcenter Mönchengladbach

Das Jobcenter Mönchengladbach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Mönchengladbach und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach.

Hier werden rund 38.000 Bürger und Bürgerinnen betreut, die Arbeitslosengeld II beziehen.

Alle Fragen zu den Themen:

  • Vermittlung in Arbeit und
  • Bezug der wirtschaftlichen Hilfen im Rahmen der Sicherung des Lebensunterhaltes

werden hier behandelt.

Das Jobcenter Mönchengladbach setzt die Ziele des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) um.

Das Jobcenter Mönchengladbach beschäftigt ca. 480 Mitarbeiter*innen, um diese Aufgaben erfüllen zu können.


Unsere Kernaufgaben

Was sind unsere Kernaufgaben?

  • Erwerbslose bei der Arbeitssuche zu unterstützen.
  • Unterstützung von Jugendlichen beim Einstieg in das Berufsleben.
  • Den Lebensunterhalt von Erwerbslosen und deren Familien zu sichern.
  • Beratung und Unterstützung in Situationen, die den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsleben behindern (Verschuldung, familiäre Probleme, Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten, Migration).
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach qualifizierten Arbeitnehmern und Auszubildenden.
  • Entwicklung von Maßnahmen, Ideen und Angeboten, um berufliche Perspektiven für Erwerbslose zu schaffen.

Träger und Partner

Agentur für Arbeit und Stadtverwaltung Mönchengladbach

Gemäß § 44 Abs. 4 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das Jobcenter Mönchengladbach befugt, seine Träger mit der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben zu beauftragen.

Das Jobcenter Mönchengladbach hat hiervon Gebrauch gemacht und die unten stehenden Träger in den zu Grunde liegenden Beschlüssen mit der Wahrnehmung einzelner hoheitlicher Aufgaben betraut.

Die Inanspruchnahme der Serviceleistungen aus dem Gesamtkatalog ist u.a. in einer allgemeinen Verwaltungsvereinbarung und einer zusätzlichen Vereinbarung zur Übertragung der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Befugnisse dokumentiert.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an jobcenter-moenchengladbach@jobcenter-ge.de.

Trägerversammlung

Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der Träger des Jobcenter Mönchengladbach.

Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.

Der Beirat

Die Aufgabe des Beirates ist es, die Angebote der Landesarbeitspolitik mit regionalen Gesamtkonzepten zu verbinden sowie regionale Projektanträge fachlich zu bewerten.

Die Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach ist Herr Klaus Müller.


Downloads und Infos

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