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Geld zum Leben

Sie können Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind.

Anspruchsvoraussetzungen

Sie können Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) beim Jobcenter Mönchengladbach erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Mönchengladbach und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Das bedeutet Hilfebedürftig

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Das bedeutet Erwerbsfähig

Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

So lange ist der Bewilligungszeitraum

Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bekommen Sie normalerweise für 6 oder 12 Monate.

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüfen wir, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungsantrag (WBA).

Antrag auf Weiterbewilligung stellen.


Downloads und Infos

( Link )

Erklärvideos: So beantragen Sie Grundsicherung
Erklärvideos rund um den Antrag

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
JC-Moenchengladbach@jobcenter-ge.de
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