Sie können Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind.
Anspruchsvoraussetzungen
Sie können Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beim Jobcenter Mönchengladbach erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Mönchengladbach und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Das bedeutet Hilfebedürftig
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Das bedeutet Erwerbsfähig
Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.
So lange ist der Bewilligungszeitraum
Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) bekommen Sie normalerweise für 6 oder 12 Monate.
Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüfen wir, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben.
Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungsantrag (WBA).
Monatliches Geld (Regelbedarf)
Die sogenannte Regelleistung umfasst insbesondere den Bedarf an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnissen des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Sie deckt laufende und einmalige Kosten des täglichen Lebens pauschal ab.
Seit dem 01.01.2024 betragen die Regelsätze:
- 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II, Volljähre, deren Partner inhaftiert ist, Volljähre, deren Partner in einem Pflegeheim lebt, Volljährige, die mit ihrem Partner aus Fluchtgründen noch keine Haushaltsgemeinschaft bilden konnten
- 506 € für volljährige Partner (soweit die o.g. Ausnahmen nicht greifen)
§ 20 Absatz 4 SGB II - 451 € Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind § 20 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II, Personen U 25, die ohne Zusicherung umziehen § 20 Absatz 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II
- 471 € für Kinder (14 – 17 Jahre alt) § 23 Nr. 1, 3. Alt., § 20 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II, minderjährige Partner § 20 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II
- 390 € für Kinder (6 – 13 Jahre alt), § 23 Nr.1, 2 Alt. SGB II
- 357 € für Kinder (0 – 5 Jahre alt) § 23 Nr.1, 1. Alt SGB II
Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)?
Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, online oder schriftlich stellen, um erst einmal keinen Anspruchsverlust zu riskieren. Jedoch müssen Sie auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der Antragsvordrucke nicht verzichten sollten. Wenn Sie persönlich vorsprechen, können offene Punkte direkt geklärt werden, was die Bearbeitung erleichtert.
Wo finde ich Anträge und Formulare?
Die Antragsformulare auf Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) finden Sie auf der Internetseite www.jobcenter.digital (unten auf der Seite ->Downloads).
Sie erhalten die Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter. Weitere umfangreiche Informationen zur Beantragung von Grundsicherungsgeld finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.jobcenter.digital
Downloads und Infos
Antrag Grunsicherungsgeld
Hier können Sie Ihren Antrag online stellen.
Anleitung – Digitaler Antrag auf Bürgergeld
Schritt-für-Schritt Anleitung für die digitale Antragstellung
Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld
Erklärungen und Informationen zum Antrag
Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld
Einfache Erklärung wichtiger Begriffe zur Grundsicherung in Deutschland
Weitere Anlagen und Merkblätter im Download-Center
Informationen und Broschüren auch in anderen Sprachen
Merkblatt Bürgergeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Citizen‘s benefits – Basic income support for jobseekers
Book II of the Social Code (SGB II) – Questions and answers