Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren eigenen notwendigen Lebensunterhalt und den notwendigen Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. Vorausgesetzt wird, dass Sie eigenes Einkommen und Vermögen und das Einkommen und Vermögen des Partners nutzen und vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen und Ansprüche auf Unterhaltsleistungen geltend machen.
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