Übergang Asylbewerberleistungen ins SGB II
Um den Übergang von Asylbewerberleistungen ins SGB II so unkompliziert wie möglich zu gestalten, arbeiten die Stadt MG und das Jobcenter Hand in Hand.
Mehr zum Übergang ins SGB II
Werden aufgrund eines BAMF Bescheides oder einer Aufenthaltserlaubnis Ihre Grundleistungen nach dem AsylbLG eingestellt, erhalten Sie rechtzeitig ein Schreiben mit dem Hinweis, sich im Integration Point zu melden und dort den Antrag auf SGB II Leistungen zu stellen. Offene ausländerrechtliche Fragen werden direkt zwischen dem IP und der Ausländerbehörde besprochen, damit ein nahtloser Übergang erfolgen kann.
Sollten Sie aus einer anderen Stadt nach MG ziehen wollen und ihre Aufenthaltserlaubnis ist jünger als 3 Jahre, muss zuerst von Ihnen geklärt werden, ob ggfs. eine Wohnsitzauflage besteht und ob Gründe vorliegen, dass diese Auflage aufgehoben wird. Anträge können bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden.
Berufliche Anerkennung
Im Integration Point werden in der Beratung vorhandene Zeugnisse gesichtet und es wird gemeinsam eine berufliche Wegeplanung erarbeitet.
Mehr zur beruflichen Anerkennung
Soweit es sinnvoll ist, zeigt die Arbeitsvermittlung Wege der Anerkennung für Schul- oder Studienabschlüsse auf und unterstützt das Anerkennungsverfahren. Das Jobcenter kann Kosten übernehmen, die für Übersetzungen und entstehen oder die im Rahmen der Anerkennung entstehen. Hierbei wird immer der individuelle Einzelfall betrachtet. Sollte es sehr komplexe Fragen in Bezug auf die Anerkennung oder die berufliche Perspektive geben, werden Sie an die Anerkennungsberatung des IQ Netzwerks weitergleitet.
Sprachförderung
Wenn Sie neu im Integration Point sind, wird in der Erstberatung Ihr Sprachniveau eingeschätzt. Sollte ein Sprachförderbedarf bestehen, werden Sie MINZE („Mönchengladbacher Integrationsnetz – Zukunftschancen entwickeln“) zugewiesen.
Mehr zur Sprachförderung
MINZE erstellt mit Ihnen ein Profiling und kann Ihnen so ein passgenaues Sprachkursangebote unterbreiten. Das Angebot reicht von Integrationskursen bis hin zu Kursen für höhere Sprachniveaus (bis C1 über die DeuföV- Kurse). Hierzu wird von der Arbeitsvermittlung die berufliche Wegeplanung mitberücksichtigt und bei der Entscheidung ob und wenn ja welcher Sprachkurs für eine dauerhafte Integration sinnvoll erscheint.
Kostenträger alles Sprachkurse ist das BAMF. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit berufsspezifische Sprachkurse zu besuchen, bzw. einen C1 Hochschulkurs an der HS Niederrhein.
Qualifizierung
Individuelle Beratung und die Erarbeitung einer beruflichen Wegeplanung sind Grundlage für die Notwendigkeit und Voraussetzung für Qualifizierungen.
Je nach Fähigkeiten und Erfahrungen können aufbauend Qualifikationen, Umschulungen oder Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche angeboten werden.
Downloads und Infos
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