
Falls Sie eine hohe Heizkostennachforderung im Rahmen der Jahresabrechnung erhalten und sich aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse eine Nachzahlung im Monat der Fälligkeit nicht leisten können, besteht unter Umständen eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit des Jobcenters.
Sie erhalten noch keine Grundsicherungsleistungen? Was müssen Sie dann tun?
- Im Monat der Nachzahlung müssen Sie ein Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen. Die Mitarbeitenden des Jobcenters prüfen und entscheiden dann, ob einen Anspruch vorliegt. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2022.
- Ab dem 01.01.23 bis 31.12.23 gelten bei Heizkostennachzahlungen folgende Bedingung für eine Erstattung: Der Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter muss bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt sein, in dem die Nachforderung fällig ist.
- In unserem Online-Angebot: Jobcenter.digital finden Sie
– Informationen zum Thema Finanziell absichern mit Bürgergeld
– Informationen rund um das Thema Bürgergeld beantragen
– den Antrag als Download
Fragen zur Antragstellung können Sie gerne auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail klären.