Falls Sie eine hohe Heizkostennachforderung im Rahmen der Jahresabrechnung erhalten und sich aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse eine Nachzahlung im Monat der Fälligkeit nicht leisten können, besteht unter Umständen eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit des Jobcenters.
Sie erhalten noch keine Grundsicherungsleistungen? Was müssen Sie dann tun?
- Im Monat der Nachzahlung müssen Sie ein Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen. Die Mitarbeitenden des Jobcenters prüfen und entscheiden dann, ob einen Anspruch vorliegt.
- In unserem Online-Angebot: Jobcenter.digital finden Sie
– Informationen zum Thema Finanziell absichern mit Bürgergeld
– Informationen rund um das Thema Bürgergeld beantragen
Fragen zur Antragstellung können Sie gerne auch persönlich oder telefonisch klären.
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