/ Geld­leistungen / Geld für Heiz­kosten­nach­zahlung

Geld für Heiz­kosten­nach­zahlung

Falls Sie eine hohe Heizkostennachforderung im Rahmen der Jahresabrechnung erhalten und sich aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse eine Nachzahlung im Monat der Fälligkeit nicht leisten können, besteht unter Umständen eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit des Jobcenters.

Sie erhalten noch keine Grundsicherungsleistungen? Was müssen Sie dann tun?

  • Im Monat der Nachzahlung müssen Sie ein Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen. Die Mitarbeitenden des Jobcenters prüfen und entscheiden dann, ob einen Anspruch vorliegt. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2022.
  • Ab dem 01.01.23 bis 31.12.23 gelten bei Heizkostennachzahlungen folgende Bedingung für eine Erstattung: Der Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter muss bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt sein, in dem die Nachforderung fällig ist.

Fragen zur Antragstellung können Sie gerne auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail klären.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
JC-Moenchengladbach@jobcenter-ge.de
nach oben