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Betriebliches Praktikum / Probearbeit

Sie wollen vor Einstellung eine betriebliche Erprobung (ein Praktikum) durchführen?

Das betriebliche Praktikum bzw. die Probearbeit nennen wir im Jobcenter „Maßnahme beim Arbeitgeber“, kurz MAG.

Ziel dieser betrieblichen Arbeitserprobung ist die Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Warum ist eine Probearbeit sinnvoll?

So haben beide Seiten die Möglichkeit, sich vor einer Einstellung besser kennen zu lernen. Der Bewerber oder die Bewerberin kann das Unternehmen von seinen/ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Leistungsfähigkeit überzeugen. Seitens des Unternehmens können während einer MAG bereits neue Fähigkeiten vermittelt und weitere Tätigkeitsfelder vorgestellt werden. Startet man danach gemeinsam in ein Arbeitsverhältnis, können beide Seiten davon profitieren.

Finanzielle Unterstützung

Während dieser Zeit erhalten unsere Kunden:innen weiterhin Ihre Leistungen vom Jobcenter. Zusätzlich werden u.a. die Fahrkosten zum Betrieb übernommen.

Die Dauer

Vor Beginn dieser praktischen Erprobung wird zwischen allen Beteiligten (Kunde:in, Betrieb, Jobcenter) die Dauer vereinbart. Sie kann bis zu sechs Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen genehmigt werden.

Wenn Sie eine Probearbeit machen wollen

Grundsätzlich steht jedem unserer Kunden*innen die Teilnahme an einem betrieblichen Praktikum offen.

Der Antrag für die Probearbeit muss vor dem Start beim Jobcenter gestellt und abgestimmt werden.

Beginn, Dauer, Name, Anschrift und die Betriebsnummer des Betriebs müssen bekannt sein.

Wichtig:

Die Einwilligung des Jobcenters ist notwendig.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie etwas unternehmen


Downloads und Infos

Arbeitgeber-Service

Wir helfen Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns einfach an.
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer

0800 / 4555520

(gebührenfrei)

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