Angemessene Unterkunftskosten und Heizkosten kann das Jobcenter Mönchengladbach in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernehmen. Entsprechende Zahlungen können auch direkt an den Vermieter oder an einen anderen Empfangsberechtigten gehen, wenn die vorgesehene Verwendung anders nicht sichergestellt ist.
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, zählen zu den Kosten der Unterkunft Belastungen wie zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins und Nebenkosten wie bei Mietwohnungen. Die Tilgungsraten werden aber nicht als Kosten anerkannt, denn sie dienen dem Vermögensaufbau, der mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung wie das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) nicht vereinbar ist.
Sind die Kosten der Unterkunft zu hoch, werden die vollen Unterkunftskosten noch für die Dauer von sechs Monaten übernommen, gleichzeitig werden Sie schriftlich zur Senkung aufgefordert. Nach Ablauf der Frist werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.
Die Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft erfolgt auf Grundlage der von der Stadt Mönchengladbach erlassenen Regelungen im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes.
Grundsätzlich sind folgende Komponenten zu Grunde zu legen:
- Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Nebenkosten)
- und die Heizkosten
1. Komponente
Brutto-Kaltmiete bis zu:
Haushaltsgröße | 1-Personen-Haushalt | 2-Personen-Haushalt | 3-Personen-Haushalt | 4-Personen-Haushalt | 5-Personen-Haushalt |
Nettokaltmiete | 400 | 500 | 620 | 750 | 950 |
Kalte Nebenkosten | 100 | 140 | 170 | 190 | 220 |
Angemessene Bruttokaltmiete | 500 | 640 | 790 | 940 | 1.170 |
Ab der 6. Person erhöht sich die angemessene Bruttokaltmiete um 117 Euro.
(70 % Kaltmiete und 30 % Nebenkosten)
2. Komponente
Heizkosten bis zu:
Haushaltsgröße | um 50 m2 | um 65 m2 | um 80 m2 | um 95 m2 | um 110 m2 |
Mönchengladbach | 140 € | 170 € | 210 € | 260 € | 290 € |
Bitte beachten Sie, dass ohne Zustimmung des Jobcenters Mönchengladbach abgeschlossene Mietverträge das Jobcenter Mönchengladbach nicht binden. Bei nicht eingeholter Zustimmung entfällt der Anspruch auf Umzugsfolgekosten, wie zum Beispiel die Übernahme einer Kaution (siehe auch Stichwort „Umzug“). Bitte stimmen Sie daher jeden Umzug vorab mit dem Jobcenter Mönchengladbach ab.