Bei einem leistungsrechtlich notwendigen und zugestimmten Umzug kann das Jobcenter Mönchengladbach die Wohnungsbeschaffungskosten, angemessene Umzugskosten und die Mietkaution für Sie übernehmen. Dazu müssen Sie aber vor Vertragsabschluss mit einem neuen Vermieter die Zusicherung des Jobcenters Mönchengladbach einholen, dass diese die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Umzug nach leistungsrechtlichen Kriterien erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter dem Stichwort „Unterkunft und Heizung“!
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