/ Lexikon / Umzug

Umzug

Bei einem leistungsrechtlich notwendigen und zugestimmten Umzug kann das Jobcenter Mönchengladbach die Wohnungsbeschaffungskosten, angemessene Umzugskosten und die Mietkaution für Sie übernehmen. Dazu müssen Sie aber vor Vertragsabschluss mit einem neuen Vermieter die Zusicherung des Jobcenters Mönchengladbach einholen, dass diese die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Umzug nach leistungsrechtlichen Kriterien erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter dem Stichwort „Unterkunft und Heizung“!


Downloads und Infos

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
zum Kontaktformular
nach oben