Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich erhalten Personen für die Teilnahme an abschlussorientierter Weiterbildung, die nach § 81 SGB III bzw. §§ 112 ff. SGB III gefördert wird.
Dazu gehören:
- Umschulung bei einem Träger in anerkannten Ausbildungsberufen
- Betriebliche Einzelumschulungen in Berufen nach BBiG/HwO
- Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation
- Vorbereitungslehrgänge auf Externen-/Schulfremdenprüfung
- Rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss
- Vorbereitungsmaßnahmen auf rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss
Verfahren:
Die Förderung erfolgt ab dem 01.07.2023
- für abschlussorientierte Weiterbildungen, die nach dem 30.06.2023 beginnen (Neufälle), sowie
- nach § 456 Abs. 1 SGB III für abschlussorientierte Weiterbildungen, die vor dem 01.07.2023 begonnen haben und nach dem 30.06.2023 beendet werden (Bestandsfälle).
Es handelt sich um eine Pflichtleistung, die nicht separat durch die Kundin/den Kunden beantragt werden muss.
Das Weiterbildungsgeld wird rückwirkend für den absolvierten Monat der Teilnahme (Kalendermonat) als Pauschalbetrag ausbezahlt. Beginnt bzw. endet eine Maßnahme nicht am ersten bzw. letzten Tag des Monats, wird das Weiterbildungsgeld für den jeweiligen Monat anteilig ausbezahlt (Dreißigstel-Regelung).
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