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Unterhaltsheranziehung

Der Bereich Unterhaltsheranziehung prüft, bei Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bzw. Sozialgeld, das Vorliegen von Ansprüchen auf:

• Kindesunterhalt
• Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt
• Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes

Bei Bestehen eines Anspruchs wird (falls dies nicht schon von Dritten durchgeführt wird), die Höhe ermittelt und der Unterhalt geltend gemacht. Dazu kann sowohl die Titulierung des Anspruchs als auch dessen zwangsweise Durchsetzung gehören.

Häufig gestellt Fragen

Ich kann die gesetzte Frist zur Zusendung der Unterlagen nicht einhalten.

Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden: Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie kurz per Post oder E- Mail, wann mit der Zusendung Ihrer Unterlagen in absehbarer Zeit gerechnet werden kann.

Ich verstehe das Schreiben des Jobcenters nicht.

Rufen Sie uns einfach an (falls Sie den zuständigen Sachbearbeiter, Nummer steht im Kopfbogen nicht erreichen), lautet die Telefonnummer der Service Centers des Jobcenters Mönchengladbach (02161 94880) oder schreiben Sie kurz per Post oder E- Mail, was Sie nicht verstehen. Sie können natürlich auch persönlich vorsprechen.

Was passiert, wenn ich nicht alle angeforderten Unterlagen finde?

Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden:
Lohnabrechnungen können Sie bei Ihrem Arbeitgeber als Kopie anfordern, Steuerbescheide beim Finanzamt und Nachweise über Kredite und hierauf gezahlte Tilgungsraten bei Ihrer Bank.
Bitte beachten Sie: Ohne Nachweise können zum Beispiel Kredite nicht berücksichtigt werden.

Ich habe mich mit meinen Angehörigen bereits über die Unterhaltshöhe geeinigt. Weshalb prüft das Jobcenter nun erneut die Unterhaltshöhe?

Sie sind mindestens für die Dauer des Bürgergeld – Bezuges (ehemals Arbeitslosengeld II) verpflichtet, den maximal möglichen Unterhalt zu zahlen. Um die Richtigkeit und die Aktualität Ihrer Vereinbarung, des eventuellen Gerichtsbeschlusses oder Ihrer Unterhaltsberechnung zu prüfen, benötigt das Jobcenter entsprechende Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Zahlungsverpflichtungen. Sie können selbstverständlich weiterhin den Unterhalt an die Berechtigten direkt zahlen.

Ich habe meine Einkommensnachweise bereits dem Jugendamt oder dem Rechtsanwalt meiner Angehörigen zugesandt. Weshalb soll ich diese noch einmal dem Jobcenter zusenden?

Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden: Das Jugendamt darf Ihre Unterlagen nicht unbedingt einfach an das Jobcenter weiterleiten. Der Rechtsanwalt Ihrer Angehörigen ist hierzu ebenfalls nicht verpflichtet, insbesondere da ihm die Kosten für Kopien und den Versand in der Regel von keiner Seite erstattet werden. Da nur Sie dem Jobcenter gegenüber nachweispflichtig sind, bleibt somit nur die nochmalige Versendung der Unterlagen.

Was passiert, wenn ich keine Einkommensnachweise an das Jobcenter sende?

Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden:
In so einem Fall stehen dem Jobcenter Mönchengladbach als Träger der Leistungen nach dem SGB II mehrere Mittel zur Verfügung, die Nachweise selbst vom Amts wegen einzuholen. Beachten Sie, dass sowohl Ihr Arbeitgeber, als auch Ihre Krankenkasse, die Rentenversicherung und das Finanzamt zum Beispiel gesetzlich verpflichtet sind, dem Jobcenter Mönchengladbach die Auskünfte zu erteilen. Bringen die Ermittlungen von Amts wegen kein Ergebnis, stehen noch die Mittel des Bußgeldes gegen Sie oder eine Auskunftsklage vor Gericht zur Verfügung. Ab hier wird die Angelegenheit für Sie kostenpflichtig, denn die Kosten vor Gericht für das Verfahren haben Sie zu tragen, unabhängig vom Ergebnis der Auskunft. Auf alle Fälle verzögert es die Bearbeitung der Angelegenheit, wenn Sie selbst Ihre Unterlagen nicht vorlegen, so dass sich im Falle Ihrer Leistungsfähigkeit ein Unterhaltsrückstand und ggf. Zinsforderungen aufbauen, die zusätzlich zum laufenden Unterhalt getilgt werden müssen.

Mein Ex- Partner verweigert mir, meine Kinder zu sehen. Daher weigere ich mich, Unterhalt für diese zu zahlen.

Unterhalt ist eine Leistung zum Lebensunterhalt, die Sie für Ihr Kind erbringen, weil es nicht für sich selbst sorgen kann. Das Kind wird davon ernährt, bekleidet und seine Unterkunftskosten werden bezahlt. Unterhalt kann somit nicht mit Sorgerechts- oder Umgangsrechtsangelegenheiten aufgerechnet werden. Fragen des Sorgerechts oder des Umgangsrechts sind mit Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten oder mit dem Jugendamt zwischen den Eltern des Kindes zu klären.

Ich habe noch weitere Angehörige, für die ich Unterhalt zahlen muss. Werden diese berücksichtigt?

Eventuell: Hierzu benötigen wir zunächst von Ihnen Nachweise über Ihre weiteren Angehörigen (zum Beispiel einen Vaterschaftsnachweis bei weiteren Kindern) und einen Nachweis, wie viel Unterhalt Sie für diese tatsächlich zahlen, falls sie nicht in Ihrem Haushalt leben. Da zumindest alle –minderjährigen- Kinder gleichrangig unterhaltsberechtigt sind, müssen sie bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Dazu braucht das Jobcenter Mönchengladbach folgende Unterlagen von Ihnen:
• Nachweis, dass Sie der Vater sind
• ggf. Unterhaltstitel, die Ihre Zahlungsverpflichtung festlegen
• aktuelle Anschrift des Kindes
• bei volljährigen Kindern: Nachweis, dass diese noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil leben
Auch hier gilt: was dem Jobcenter Mönchengladbach nicht bekannt ist, kann nicht bei einer Berechnung berücksichtigt werden!

Muss ich das (eventuell) beigefügte Schreiben „Gehalts- bzw. Lohnauskunft“ an meinen Arbeitgeber weitergeben?

Nicht unbedingt: Falls Sie Ihre vollständigen Lohnabrechnungen für den dort erfragten Zeitraum besitzen, genügt es, wenn Sie selbst Ihre Lohnabrechnungen als Kopie an das Jobcenter senden.

Ich erhalte zu meiner Erwerbsminderungsrente ein Pflegegeld / Blindengeld. Wird dieses als Einkommen angerechnet?

Da diesen Leistungen entsprechende Mehraufwendungen entgegenstehen, ist dies kein Einkommen. Bitte weisen Sie dennoch die Höhe der Leistungen hier nach, damit von hier aus ggf. nachvollzogen werden kann, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Sind die Unterlagen im Original von mir einzureichen?

Nein. Das Jobcenter Mönchengladbach arbeitet digital mit der eAkte. Reichen Sie bitte ausschließlich Unterlagen als Kopie ein.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

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