Durch den Bezug von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) und Sozialgeld sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Zeit des Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) Bezugs wird durch das Jobcenter jedoch an die Rentenversicherung übermittelt, die dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt. Hierdurch können Lücken im Versicherungsverlauf vermieden und insbesondere bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe weiterhin aufrechterhalten werden.
Die Zeit des Bezuges von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) wird nicht an die Rentenversicherung gemeldet, wenn Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) als Darlehen oder nur Leistungen für Erstausstattung der Wohnung, für Bekleidung (einschließlich Schwangerschaft und Geburt) oder für die Anschaffung von orthopädischen Schuhen beziehen.
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