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Einmalige Zahlungen und Mehrbedarf

In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf manchmal nicht aus. In diesem Fall können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen aufgrund besonderer Lebensumstände, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

Anspruch auf Mehrbedarf haben:

  • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche),
  • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen spezielle Nahrungsmittel (kostenaufwendige Ernährung)
  • brauchen,
  • Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf bekommen,
  • Mehrbedarf für Warmwasser.

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