Der Begriff Mehrbedarfe steht für zusätzliche Kosten, die nicht durch die so genannte Regelleistung abgedeckt sind. Diese Kosten können in Form von Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden – beispielsweise für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, für behinderte Menschen oder für eine spezielle Ernährung, wenn eine kostenaufwändigere
Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich erforderlich ist. Die Summe dieser Mehrbedarfskosten zum Lebensunterhalt darf aber die Regelleistung nicht überschreiten.
Darüber hinaus kann ein Mehrbedarf für die Kosten der Warmwassererzeugung anerkannt werden, soweit Warmwasser durch die in der Unterkunft installierten Vorrichtungen (z.B. Durchlauferhitzer) erzeugt wird und deshalb diese Kosten bei den Unterkunftskosten nicht berücksichtigt werden konnten.
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