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Änderungen des Bürgergelds am 01.07.2023

Was ändert sich konkret?

Einkommen:

  • Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000,- € dürfen 30% (statt bisher 20%) davon behalten werden.
  • Junge Menschen dürfen Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 €) behalten. Dies gilt auch für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst und im freien sozialen Jahr. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt sogar gänzlich unberücksichtigt.
  • Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 € der Aufwandsentschädigung behalten.

Weiterbildung:

Weiterbildungsgeld: Für die Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, die einen Berufsabschluss oder eine anerkannte, berufliche Teilqualifizierung zum Ziel haben, gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,- €. Bereits vor der Einführung des Bürgergeldes gab es bei einigen Maßnahmen die Möglichkeit, beim Bestehen von Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen zusätzlich eine Weiterbildungsprämie zu erhalten.

Bürgergeldbonus: Für die Teilnahme an anderen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit einer Dauer von mehr als 8 Wochen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75,- €.

Wichtig, bitte beachten Sie! Diese Leistungen müssen Sie nicht separat beantragen, sondern Sie werden vom Jobcenter automatisch berücksichtigt. Die erste Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 01.08.2023.

Kooperationsplan:

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bürgergeld-Empfängern und dem Jobcenter Mönchengladbach ist Vertrauen.

Bei Auslaufen der bisherigen Eingliederungsvereinbarung oder mit Neukunden wird ein Kooperationsplan gemeinschaftlich vereinbart.

Dieser ist der „rote Faden“ für die Jobsuche. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung des Kooperationsplans kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.

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