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Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.

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