Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:
- die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
- Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
- die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters
Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.
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