Die Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach ist Herr Klaus Müller.

Der Beirat

Die Aufgabe des Beirates ist es, die Angebote der Landesarbeitspolitik mit regionalen Gesamtkonzepten zu verbinden sowie regionale Projektanträge fachlich zu bewerten.

Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.

Trägerversammlung

Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der Träger des Jobcenter Mönchengladbach.

Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

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Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
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