Ich habe mich mit meinen Angehörigen bereits über die Unterhaltshöhe geeinigt. Weshalb prüft das Jobcenter nun erneut die Unterhaltshöhe?
Sie sind mindestens für die Dauer des Bürgergeld – Bezuges (ehemals Arbeitslosengeld II) verpflichtet, den maximal möglichen Unterhalt zu zahlen. Um die Richtigkeit und die Aktualität Ihrer Vereinbarung, des eventuellen Gerichtsbeschlusses oder Ihrer Unterhaltsberechnung zu prüfen, benötigt das Jobcenter entsprechende Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Zahlungsverpflichtungen. Sie können selbstverständlich weiterhin den Unterhalt an die Berechtigten direkt zahlen.