Ich erhalte zu meiner Erwerbsminderungsrente ein Pflegegeld / Blindengeld. Wird dieses als Einkommen angerechnet?
Da diesen Leistungen entsprechende Mehraufwendungen entgegenstehen, ist dies kein Einkommen. Bitte weisen Sie dennoch die Höhe der Leistungen hier nach, damit von hier aus ggf. nachvollzogen werden kann, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.