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Muss eine Vollzeitstelle geschaffen werden, damit Anspruch auf Förderung besteht?

Nein. Sie erhalten auch Unterstützung nach dem Teilhabechancengesetz, wenn Sie ein längerfristiges Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit schaffen – vorausgesetzt, es ist sozialversicherungspflichtig (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).

Beide Fördermöglichkeiten gelten für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen. (Ausgenommen ist der gewerbliche Verleih von Arbeitnehmern)

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