Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen Sie die Beschäftigten für den Zeitraum des Coachings freistellen:
War die oder der Beschäftigte mindestens 2 Jahre arbeitslos (Förderung nach § 16e SGB II), müssen Sie sie oder ihn in den ersten 6 Monaten für das Coaching freistellen.
Bezog die oder der Beschäftigte viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (jetzt Bürgergeld) (Förderung nach § 16i SGB II), müssen Sie sie oder ihn im gesamten ersten Jahr für das Coaching freistellen.
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