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Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§16e SGB II)?

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie waren in den letzten zwei Jahren arbeitslos oder geringfügig beschäftigt (max. 450 Euro)?
Trifft dies auf Sie zu?
Dann haben Sie mit uns einen guten Partner an Ihrer Seite. Gemeinsam können wir mit Ihnen neue, langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

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