So unterstützen wir Sie.

Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
Wir begleiten und fördern Sie bis zu 2 Jahre.
Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung
Wir unterstützen Sie bei der Ausweitung Ihrer Nebentätigkeit in eine versicherungspflichtige Beschäftigung

Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§16e SGB II)?

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie waren in den letzten zwei Jahren arbeitslos oder geringfügig beschäftigt (max. 450 Euro)?
Trifft dies auf Sie zu?
Dann haben Sie mit uns einen guten Partner an Ihrer Seite. Gemeinsam können wir mit Ihnen neue, langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Wir übernehmen die Kosten für ein zweijähriges Coaching, durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
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