Die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer; sie beträgt längstens zwölf Monate.
Ziel der Förderung ist es, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auch nach dem Förderzeitraum im Unternehmen bleiben.
Die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer; sie beträgt längstens zwölf Monate.
Ziel der Förderung ist es, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auch nach dem Förderzeitraum im Unternehmen bleiben.