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Förderungsausschluss

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten.
  • beabsichtigen, jemanden einzustellen, der innerhalb der letzten vier Jahre bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

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