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Erweiterte Fördermöglichkeiten

Soweit erforderlich, ist für bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine längere und/oder höhere Förderung möglich.

Dies gilt für Personen,

  • die das 50. Lebensjahr vollendet haben
  • die behindert oder schwerbehindert sind
  • besonders betroffen sind (deren Eingliederung in das Erwerbsleben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders schwierig ist)

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