Die Förderdauer kann bis zu zwölf Monate betragen. Wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderzeitraums oder in der Nachbeschäftigungszeit (siehe unten) seitens des Unternehmens ohne wichtigen Grund beendet wird, ist der Eingliederungszuschuss – von wenigen Ausnahmen abgesehen – teilweise zurückzuzahlen.
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