Vor Beginn dieser praktischen Erprobung wird zwischen allen Beteiligten (Kunde:in, Betrieb, Jobcenter) die Dauer vereinbart. Sie kann bis zu sechs Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen genehmigt werden.
Vor Beginn dieser praktischen Erprobung wird zwischen allen Beteiligten (Kunde:in, Betrieb, Jobcenter) die Dauer vereinbart. Sie kann bis zu sechs Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen genehmigt werden.