Welcher Standort ist zuständig

Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler gerne an.

Wer kann damit unterstützt werden?

Bürgergeldbezieher/in

Wenn Sie eine Probearbeit machen wollen

Grundsätzlich steht jedem unserer Kunden*innen die Teilnahme an einem betrieblichen Praktikum offen.

Der Antrag für die Probearbeit muss vor dem Start beim Jobcenter gestellt und abgestimmt werden.

Beginn, Dauer, Name, Anschrift und die Betriebsnummer des Betriebs müssen bekannt sein.

Die Dauer

Vor Beginn dieser praktischen Erprobung wird zwischen allen Beteiligten (Kunde:in, Betrieb, Jobcenter) die Dauer vereinbart. Sie kann bis zu sechs Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen genehmigt werden.

Finanzielle Unterstützung

Während dieser Zeit erhalten unsere Kunden:innen weiterhin Ihre Leistungen vom Jobcenter. Zusätzlich werden u.a. die Fahrkosten zum Betrieb übernommen.

Warum ist eine Probearbeit sinnvoll?

So haben beide Seiten die Möglichkeit, sich vor einer Einstellung besser kennen zu lernen. Der Bewerber oder die Bewerberin kann das Unternehmen von seinen/ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der Leistungsfähigkeit überzeugen. Seitens des Unternehmens können während einer MAG bereits neue Fähigkeiten vermittelt und weitere Tätigkeitsfelder vorgestellt werden. Startet man danach gemeinsam in ein Arbeitsverhältnis, können beide Seiten davon profitieren.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
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