Die Regelleistungen können komplett oder auch anteilig als Sachleistungen in Form von Gutscheinen erbracht werden, sollten die gezahlten Leistungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens zu schnell verbraucht werden. Solch unwirtschaftliches Verhalten liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie die Leistungen wiederholt kurz nach Auszahlung verbraucht haben. Dies gilt auch, wenn die Kosten Ihrer Lebensführung nicht der Ihnen zustehenden Leistung entspricht und Sie deshalb zur Überbrückung ein zusätzliches Darlehen beantragen.
Sachleistungen können auch gewährt werden, wenn die Regelleistung aufgrund von Sanktionen ganz oder teilweise entfallen ist.