Sie haben einen Job gefunden. Herzlichen Glückwunsch!
Teilen Sie uns die Beschäftigungsaufnahme schnellstmöglich mit.
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zukünftigen Betrieb, an welchem Datum Sie zum ersten Mal Lohn bzw. Gehalt bekommen. Teilen Sie uns dieses Datum mit und reichen Ihren Arbeitsvertrag ein. Wenn aufgrund der ersten Gehaltszahlung ein Darlehen nötig ist, beantragen Sie dies bitte gesondert.
Bevor Sie die Beschäftigung aufnehmen sprechen Sie uns an.
Aus dem Vermittlungsbudget können Sie für die Aufnahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verschiedene Anträge stellen:
Mögliche Anträge
Pendelfahrten – für die Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder zurück nach Hause.
Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel – Sie benötigen Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber nicht bereitstellt? (Sicherheitsschuhe und Helme werden nicht erstattet, da der Betrieb diese zur Verfügung stellen muss.)
Nachweise – Sie benötigen für die Arbeitsaufnahme Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis)?
Bitte beachten Sie:
Alle Förderungen müssen vor Entstehung der Kosten beantragt werden. Die Anträge werden individuell geprüft und entschieden.
Gerne begleiten wir Sie auch weiterhin
Den Weg in eine neue Beschäftigung haben Sie bereits gefunden. Wir unterstützen Sie mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und wollen mit Ihnen den Weg in den Beruf verfestigen.
Wer kann damit unterstützt werden?
Bürgergeldbezieher/in, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen
Welcher Standort ist zuständig
Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler gerne an.
Downloads und Infos
Hier finden Sie uns
Jobcenter MG Zentrum
Jobcenter MG Rheydt
Jugendberufsagentur
Integration Point
JIM - Jugend im Mittelpunkt.
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