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Vermittlungsbudget

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) können aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenter Mönchengladbach bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Notwendigkeit orientiert sich insbesondere an dem im gemeinsamen Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft ermittelten individuellen Unterstützungsbedarf zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen. Welche Leistungen für die Integration in Arbeit notwendig und erforderlich sind, werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

Beispiele für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget: Erstattung von Bewerbungskosten, Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch, Arbeitsmittel.

Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird und der Antragsteller die Leistung nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann. Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget wird nur erbracht, wenn sie jeweils vor Kostenentstehung, spätestens jedoch am Tag der Beschäftigungsaufnahme beantragt worden ist.

Im Rahmen des Vermittlungsbudgets kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.

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