Mehr zum Übergang ins SGB II

Werden aufgrund eines BAMF Bescheides oder einer Aufenthaltserlaubnis Ihre Grundleistungen nach dem AsylbLG eingestellt, erhalten Sie rechtzeitig ein Schreiben mit dem Hinweis, sich im Integration Point zu melden und dort den Antrag auf SGB II Leistungen zu stellen. Offene ausländerrechtliche Fragen werden direkt zwischen dem IP und der Ausländerbehörde besprochen, damit ein nahtloser Übergang erfolgen kann.

Sollten Sie aus einer anderen Stadt nach MG ziehen wollen und ihre Aufenthaltserlaubnis ist jünger als 3 Jahre, muss zuerst von Ihnen geklärt werden, ob ggfs. eine Wohnsitzauflage besteht und ob Gründe vorliegen, dass diese Auflage aufgehoben wird. Anträge können bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden.

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