Eventuell: Hierzu benötigen wir zunächst von Ihnen Nachweise über Ihre weiteren Angehörigen (zum Beispiel einen Vaterschaftsnachweis bei weiteren Kindern) und einen Nachweis, wie viel Unterhalt Sie für diese tatsächlich zahlen, falls sie nicht in Ihrem Haushalt leben. Da zumindest alle –minderjährigen- Kinder gleichrangig unterhaltsberechtigt sind, müssen sie bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Dazu braucht das Jobcenter Mönchengladbach folgende Unterlagen von Ihnen:
• Nachweis, dass Sie der Vater sind
• ggf. Unterhaltstitel, die Ihre Zahlungsverpflichtung festlegen
• aktuelle Anschrift des Kindes
• bei volljährigen Kindern: Nachweis, dass diese noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil leben
Auch hier gilt: was dem Jobcenter Mönchengladbach nicht bekannt ist, kann nicht bei einer Berechnung berücksichtigt werden!
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