In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, ist im Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vor der Einstellung zu prüfen.
Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen. Es wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen.
Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.