Die stufenweise Einführung des Bürgergeldes ist geplant ab dem 01.01.2023.
Sofern sie bereits jetzt Arbeitslosengeld II beziehen und ihr Bewilligungszeitraum über den 31.12.2022 hinaus geht, brauchen sie keinen neuen Antrag für das Bürgergeld einzureichen. Laufende Fälle sollen automatisch umgestellt werden.
Da das Gesetzgebungsverfahrens noch laufend ist, verfügen wir leider noch nicht über weitergehende Informationen. Wir werden diese Ansage aktualisieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie in unserem Lexikon.
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