Versicherungen können nicht als Einzelbeträge übernommen, sondern nur „einkommensbereinigend“ vom Einkommen abgesetzt werden. Hierbei werden Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z.B. KfZ-Haftpflicht) in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt. Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger (und vom Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, sofern diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben) 30 Euro monatlich für angemessene private Versicherungen (z.B. Hausrat- und private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt.