Hat jemand der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld erhält einen Unterhaltsanspruch, so wird dieser vom Jobcenter geprüft und verfolgt. Zunächst wird hierbei festgestellt, ob tatsächlich Ansprüche auf Kindes-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes oder wegen Ausbildung bestehen. Das Jobcenter zieht auch Informationen von Dritten wie Rechtsanwälten oder dem Jugendamt (Beistandschaft) ein. Wird Unterhalt gezahlt, so wird er als Einkommen auf die Leistung angerechnet, wird er nicht gezahlt, so versucht das Jobcenter ihn durchzusetzen ggf. auch in einem gerichtlichen Verfahren. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kann ggf. hilfreich sein, ist aber nicht verpflichtend.
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