/ Lexikon / Renovierung

Renovierung

Die Kosten der mietvertraglichen Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich bereits pauschal durch die gewährte Regelleistung abgegolten. Eine Übernahme von Renovierungskosten kommt allenfalls im Rahmen von notwendigen Umzugsfolgekosten in Betracht, siehe hierzu auch bei Stichwort „Umzug“.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
zum Kontaktformular
nach oben