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Ortsabwesenheit

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und verreisen möchten, müssen Sie uns vorab darüber informieren.

Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

Informieren Sie uns
Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen grundsätzlich frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

Ihr Anspruch auf Bürgergeld erlischt, wenn Sie verreisen ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.

Behalten Sie die 21 Tage im Blick
Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld.
Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.

Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind
Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr.

Wichtig: Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie bei einer längeren Ortsabwesenheit beachten müssen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

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