Unter einem „1-Euro-Job“ versteht man eine Arbeitsgelegenheit, welche dem Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)-Empfänger durch den Träger der Grundsicherung angeboten wird. Diese Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse und sollen die Chancen des Einzelnen auf eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben erhöhen. Das Einkommen daraus wird zusätzlich zum Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) gezahlt und stellt eine Aufwandsentschädigung dar.
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