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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Seit Juli 2009 wird mit jedem Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) – Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übersandt.

Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service.

WICHTIG:
Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende

Adresse:
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet ausschließlich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

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