Unterhalt ist eine Leistung zum Lebensunterhalt, die Sie für Ihr Kind erbringen, weil es nicht für sich selbst sorgen kann. Das Kind wird davon ernährt, bekleidet und seine Unterkunftskosten werden bezahlt. Unterhalt kann somit nicht mit Sorgerechts- oder Umgangsrechtsangelegenheiten aufgerechnet werden. Fragen des Sorgerechts oder des Umgangsrechts sind mit Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten oder mit dem Jugendamt zwischen den Eltern des Kindes zu klären.