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Jobcenter erstattet die Kosten des Eigenanteils für Schulbücher bei Bezug von Bürgergeld

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen erheben in der Regel einen Eigenanteil bei der Beschaffung von Schulbüchern in Höhe von 30 Prozent, der von den Eltern zu tragen ist. Diese Kosten werden bei Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Bürgergeld beziehen, vom Jobcenter übernommen und zusätzlich zu den Pauschalen für den persönlichen Schulbedarf, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes jeweils am 01.02. und 01.08. eines Jahres in Höhe von derzeit 58 € bzw. 116 € zur Auszahlung gelangen, gewährt.

Für die Beantragung der Erstattung reicht die Vorlage des Schreibens der Schule über den erhobenen Eigenanteil aus.

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