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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“) bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).

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Sprechen Sie uns zuerst an und klären, ob die Kosten vom Jobcenter übernommen werden können.

So können Sie Ihr Führungszeugnis online gebührenfrei beantragen:

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Bundesamt für Justiz

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