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Am 1. Juli 2026 tritt das 13. SGB II-Änderungsgesetz in Kraft

Heute tritt ein neues Gesetz in Kraft. Dadurch ändert sich einiges rund um die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Durch die neue Grundsicherung wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert und unser Sozialstaat gerecht und zukunftsfest gemacht. Wer Hilfe braucht, kann sich weiterhin auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verlassen. Wer arbeiten kann, wirkt aktiv mit, um wieder unabhängig von Leistungen zu werden. Dabei wird großer Wert auf klare Rechte und Pflichten für alle Beteiligten gelegt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten. Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz wird so auch die Vermittlung in Arbeit gestärkt.

Damit Sie wissen, was das für Sie bedeutet, haben wir die Änderungen anschaulich zusammengefasst:

( PDF 634.86 KB )

13. SGB II-Änderungsgesetz

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